1. Frühzeitig und planvoll repetieren.
Für das Examen muss man eine gewaltige Menge an Wissen parat haben. Man sollte sich
ausreichend früh
Gedanken darüber machen, wie man dieses Wissen punktgenau in den eigenen Kopf bekommt. Wer schon
ab dem zweiten Tag der Examensvorbereitung mit dem systematischen Wiederholen des Gelernten
beginnt,
kann Unklarheiten frühzeitig ausräumen, Zusammenhänger schneller erkennen und findet sich auch
in
den ersten Übungsklausuren besser zurecht.
2. Auf Vielfalt bei den Übungsklausuren achten.
Wichtiger als die absolute Zahl von Übungsklausuren ist Diversität! Es gibt – auch
innerhalb der
einzelnen Rechtsgebiete – vielfältige Typen von Klausuren mit ganz unterschiedlichen
Fallstricken.
Gerade die Aspekte, auf die man achten muss, um in höhere Punkteregionen vorzudringen,
divergieren
erheblich. Insbesondere sollte man sich nicht blind darauf verlassen, dass universitäre und
kommerzielle
Klausurenkurse stets die nötige Abwechslung bieten.
3. Sich kurz fassen.
Schreibt knappe Sätze. Verschränkte Relativsätze sind inakzeptabel. Wer klar denkt, der
schreibt
auch klar. Der Leser freut sich. Das gilt auch für Klausuren.
1. Alle Schemata lernen.
In vielen Büchern und Skripten wuchert es nur so von Schemata für alle möglichen
Konstellationen,
Tatbestände und Klagen. Diese sind aber nicht selten unnötig, weil sie sich auf einfachere
Grundschemata
zurückführen lassen und/oder ohne weiteres aus dem Gesetz ergeben. Die Zeit des Auswendiglernens
langer Schemata ist mitunter sinnvoller investiert, wenn man versucht zu verstehen, aus welchen
Überlegungen
und Vorschriften sie sich ergeben. Disclaimer: Das heißt nicht, dass man im Examen nicht auch
gewisse
Schemata beherrschen muss. Man sollte hier aber reflektiert vorgehen.
2. 18 Punkte schreiben wollen.
In den Klausuren sollte man es nicht darauf anlegen, die perfekte Lösung abzuliefern. Mit
einem solchen
Mindset tendiert man häufig nur dazu, besonders interessante oder außergewöhnliche Ausführungen
machen
zu wollen oder Probleme zu sehen, wo keine sind. Bei dem Versuch, die Punkte elf bis achtzehn
einzusammeln,
lässt man dann die Punkte eins bis zehn liegen. Egal wie hoch die Ambitionen sind: Einen
Großteil
der Punkte erntet man in der Regel vor allem durch schlichtes Abarbeiten der gängigen
Prüfungspunkte,
Definitionen und Standardprobleme.
3. Korrektoren alles glauben.
Die Korrekturen von Übungsklausuren sind häufig nicht realitätsgerecht. Gründe dafür sind
oft die
geringen Anforderungen an die Qualifikation der Korrekturassistenten sowie deren unerfreulich
niedrige
Vergütung. Auch die Lösungsskizzen sind nicht immer zutreffend. Als Examenskandidat kann man das
aber gerade in der Anfangsphase der Vorbereitung nur schwer beurteilen. Es hilft, insoweit den
ein
oder anderen Dozenten als Ansprechpartner zu haben, auf dessen Urteil man vertraut.